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Wahlen

im Deutschen Orden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siegel des Hochmeisters des Deutschen Ordens.Siegel des Hochmeisters des Deutschen Ordens.

 

Wie in allen Orden, so wurden auch im Deutschen Orden die verschiedenen Ordensämter über eine Wahl vergeben.

 

I.    Die Wahl des Hochmeisters

In einem gewissen Sinne begann die Wahl des Hochmeisters bereits mit dem Sterben des Amtsinhabers. Dieser übergab das Siegel einem Stellvertreter, der das Wahlkapitel einberief und bis zur Neuwahl die Geschäfte führte. Geladen wurden zur Wahl wohl alle Landkomturen.

Nach einer Messe zum Heiligen Geist und verschiedenen anderen Gebeten, bestimmte der Stellvertreter einen Wahlkomtur, wozu er jedoch der Zustimmung des Wahlkapitels bedürfte. Der Wahlkomtur bestimmte einen weiteren Bruder, diese beiden einen dritten Bruder ... bis es schließlich 13 Brüder waren. Eine Zahl, welche an Christus und die 12 Apostel erinnerte.

Dieser Wahlausschuss bestand aus einem Priesterbruder, acht Ritterbrüdern und vier Sariantbrüdern, welche aus allen Gebieten des Ordens stammen sollten. Keine Ballei sollte eine Überzahl besitzen.

In einem geschlossenen Raum wurde nun über den neuen Hochmeister beraten, wobei in der Abstimmung jeder laut den Namen seines erwählten nannte. Nachdem sich der Ausschuss auf einen neuen Hochmeister geeinigt hatte, verkündete der Wahlkomtur den Namen den übrigen Kapitularen.

Nun ging man in die Kirche, ließ die Glocken läuten und die Priesterbrüder stimmten das Te Deum an. Der Stellvertreter führte den Erwählten vor den Altar, übergab ihm den Fingerring und das Amtssiegel.

 

II.    Die Wahl des Deutschmeisters

An der Wahl des Deutschmeisters nahmen alle 13 Landkomture des Reiches teil. Sie wählten einen Kandidaten, welchen sie dem Hochmeister zur Ernennung vorschlugen.

Das Kapitel begann mit der Messe zum Heiligen Geist und der anschließenden Verlesung der betreffenden Teile der Ordensregel. Nach den Beratschlagungen, wurde öffentlich abgestimmt.

 

III.    Die Wahl des Landkomturs (Mittelalter)

An der Wahl des Landkomturs nahmen alle Komture der Ballei Teil. Nachdem man die Messe zum Heiligen Geist gehört hatte, folgten die Beratschlagungen und eine öffentliche Abstimmung.

 

IV.    Die Wahl des Landkomturs (18. Jahrhundert)

Nach dem Tod des Amtsinhabers wurden die Geschäfte der Ballei durch die beiden ältesten Komture übernommen, welche auch das Datum und den Ort für das Wahlkapitel festlegten und dazu einluden.

An der Wahl waren alle Ritter- und Priesterbrüder der Ballei beteiligt. Nach einer Messe zum Heiligen Geist, traf man sich zur eigentlchen Wahl. Hierbei wurden noch einmal die entsprechenden Teile aus der Ordensregel verlesen und alle neuen Ordensmitglieder, welche noch an keinem Kapitel teilgenommen hatten, vereidigt. Auch bestimmte man nun die drei Stimmzähler.

Im Folgenden handelte es sich nicht um eine eigentliche Wahl, sondern es sollte eine Liste mit drei Namen erstellt werden, aus welcher der Hochmeister den zukünftigen Landkomtur bestimmte. In einer geheimen Wahl gab jetzt jeder seine Stimme ab. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen wurden auf die Liste gesetzt. Bei einer Stimmengleichheit wurde gelost. Ein Gebet beendete nun das Kapitel.