Kommende Laibach

Ballei Österreich

Patriarchat Aquileja, Bistum Laibach (1461)

Land: Herzogtum Krain

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I. Geschichte

Die Kommende entstand in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts.

Herzog Ulrich III. von Spanheim verlieh dem Deutschen Orden 1256 die Gerichtsbarkeit über seine Besitzungen in Krain. Mit einem weiteren Privileg von 1267 wurden die Besitzungen außerhalb der Stadt von Abgaben befreit. Gleichzeitig erhielt die Kommende das Recht, Verfolgten Asyl zu gewähren. Diese Privilegien bildeten die rechtliche Grundlage für den weiteren Ausbau des Besitzes und bestimmten das Verhältnis der Kommende zu den landesherrlichen und städtischen Behörden bis in die Frühe Neuzeit.

Im Jahr 1268 wird erstmals die Kirche der Kommende urkundlich erwähnt. Im selben Jahr erhielt der Orden Besitzungen in der Bela krajina. Neben dem Grundbesitz umfassten diese auch Patronatsrechte, die bis in das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts ausgeübt wurden.

Während der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und im gesamten 14. Jahrhundert vergrößerte die Kommende ihren Besitz durch Schenkungen, Käufe und Tauschgeschäfte. Dabei entstanden wiederholt Auseinandersetzungen mit benachbarten Grundherren über einzelne Huben und Grundstücke. Die zahlreichen landesherrlichen Privilegien erleichterten jedoch den weiteren Ausbau der Grundherrschaft. Schrittweise entstand ein zusammenhängender Besitzkomplex, der sowohl Grundstücke innerhalb der Stadt als auch umfangreiche ländliche Güter umfasste. Dadurch verband die Kommende städtische und ländliche Herrschaftsformen in einer einzigen Grundherrschaft.

Nach dem Übergang Krains an die Habsburger wurden die älteren Rechte der Kommende regelmäßig bestätigt. Herzog Albrecht bestätigte sie 1350, Herzog Rudolf 1364, Herzog Wilhelm 1396 und Kaiser Friedrich III. im Jahr 1490. Während der Herrschaft Friedrichs III. erhielten die Laibacher Komture außerdem einen Sitz auf der Prälatenbank der Krainer Landstände. Die wiederholten Bestätigungen stärkten die Rechtsstellung der Kommende und erschwerten Eingriffe der Stadt in ihre Gerichtsbarkeit und Verwaltung.

Bereits gegen Ende des 13. Jahrhunderts entwickelte sich zwischen der Kommende und der Stadt Laibach ein enges Verhältnis. Mit der Ausdehnung des Ordensbesitzes traten zunehmend Überschneidungen zwischen den Rechten der Stadt und den Vorrechten der Kommende auf. Streitigkeiten entstanden zunächst vor allem bei der Erweiterung der Grundherrschaft. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts verlagerten sich die Konflikte zunehmend auf Fragen der Gerichtsbarkeit und der Besteuerung. Die zahlreichen Privilegien des Deutschen Ordens begrenzten die Einflussmöglichkeiten der Stadt und führten immer wieder zu Auseinandersetzungen über die jeweiligen Zuständigkeiten.

Über die Größe des Konvents am Ende des Mittelalters geben die Visitationsprotokolle Auskunft. Nach der Visitation von 1410/11 lebten in der Kommende vier Ritterbrüder und zwei Priesterbrüder. Damit war Laibach die kleinste Niederlassung der österreichischen Ballei. Die Visitation von 1451 nennt fünf Ordensangehörige. Der umfangreiche Grundbesitz wurde durch Bedienstete, Pächter und untertänige Bauern bewirtschaftet.

Einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Grundlage der Kommende vermittelt der Urbar von 1490. Er verzeichnet 250 Huben, rund 130 Hofstätten oder Kleinanwesen, eine Mühle sowie mehrere Weinberge. Die Besitzungen waren in sechs Verwaltungsbezirke gegliedert: Bizovik, Dol bei Ljubljana, Dragomer, Ig, Trzin und Novo mesto. Hinzu kamen Weinberge im Gebiet von Vipava.

Mit dem Ende des 15. Jahrhunderts waren die wesentlichen Strukturen der Kommende ausgebildet. Die Grundherrschaft war weitgehend abgeschlossen, die wirtschaftliche Organisation gefestigt und die rechtliche Stellung durch zahlreiche Privilegien abgesichert. Gleichzeitig hatten sich die Spannungen mit der Stadt Laibach verschärft. Fragen der Gerichtsbarkeit, der Besteuerung und der Ausübung landesherrlicher Rechte sollten die Geschichte der Kommende während der folgenden Jahrhunderte entscheidend prägen.

Besonders deutlich traten die Gegensätze zwischen Stadt und Kommende in den Streitfällen der Jahre 1561, 1568 und 1611 hervor. In allen drei Fällen ging es um die Frage, welche Behörde für Bewohner und Besitzungen der Kommende zuständig war. Die Stadt berief sich auf ihre Rechte innerhalb des Stadtgebietes, während die Kommende auf ihren älteren landesherrlichen Privilegien und ihrer eigenen Gerichtsbarkeit bestand. Die Auseinandersetzungen machten deutlich, dass die mittelalterlichen Rechtsverhältnisse den gewachsenen Ansprüchen der Stadt nicht mehr vollständig entsprachen. Dennoch blieb die Sonderstellung der Kommende bestehen.

Eng mit der Gerichtsbarkeit waren die Steuerprivilegien verbunden. Seit dem Mittelalter war die Kommende von verschiedenen landesherrlichen und städtischen Abgaben befreit. Im Laufe der Frühen Neuzeit entstanden jedoch neue Steuerformen, die zu einer Neubewertung dieser Privilegien führten. Zu unterscheiden waren regelmäßige Landessteuern, außerordentliche Steuern zur Finanzierung besonderer Aufgaben sowie Haussteuern und weitere kommunale Abgaben. Die Kommende vertrat den Standpunkt, dass ihre älteren Freiheitsbriefe sie grundsätzlich von diesen Leistungen befreiten. Stadt und Landschaft bestritten dagegen wiederholt den Umfang dieser Steuerfreiheit, wodurch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Deutschen Orden, der Stadt und den Krainer Landständen entstanden.

Die wirtschaftliche Grundlage der Kommende blieb weiterhin die Grundherrschaft. Den größten Teil der Einkünfte lieferten die untertänigen Bauern durch Geld- und Naturalabgaben. Hinzu kamen Erträge aus Weinbergen, Mühlen, Hofstätten und verpachteten Grundstücken. Die Verwaltung dieser Einkünfte erfolgte nach den bereits im Urbar von 1490 festgelegten Verwaltungsbezirken, sodass die wirtschaftliche Organisation der Kommende über mehrere Jahrhunderte weitgehend unverändert blieb.

Eine wichtige Quelle für die Entwicklung der Grundherrschaft bildet der Urbar von 1738. Er dokumentiert den Besitz nach mehr als zwei Jahrhunderten tiefgreifender politischer und wirtschaftlicher Veränderungen. Trotz einzelner Veränderungen bestand die Grundherrschaft weiterhin aus den traditionellen Verwaltungsbezirken und den dazugehörigen Untertanen. Der Vergleich mit dem Urbar von 1490 zeigt eine bemerkenswerte Kontinuität der Besitzstruktur. Veränderungen betrafen vor allem einzelne Grundstücke und Einkunftsarten, während die Grundorganisation der Herrschaft erhalten blieb.

Neben den inneren Verwaltungsaufgaben wirkten sich auch die politischen Ereignisse des 17. Jahrhunderts auf die Kommende aus. Der Dreißigjährige Krieg führte innerhalb des Deutschen Ordens zu erheblichen finanziellen Belastungen. Zwar blieb Krain von den unmittelbaren Kriegshandlungen weitgehend verschont, die wirtschaftlichen Folgen trafen jedoch auch die Kommende Laibach. Die allgemeinen Einnahmen des Ordens gingen zurück, während gleichzeitig neue finanzielle Verpflichtungen entstanden. Dadurch verschlechterte sich auch die wirtschaftliche Lage der Laibacher Niederlassung.

Besonders deutlich trat diese Entwicklung zwischen 1648 und 1662 hervor. Aus diesem Zeitraum sind umfangreiche Archivquellen erhalten, die die finanzielle Krise der Kommende ungewöhnlich genau dokumentieren. Mittelpunkt der Auseinandersetzungen war eine Verschuldung gegenüber dem Laibacher Bürger Grundtner in Höhe von 421 Gulden und 38 Kreuzern. Da die Kommende ihre Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen konnte, leitete der Gläubiger gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung seiner Ansprüche ein. Die überlieferten Akten gehören zu den wichtigsten Quellen für die Geschichte der Laibacher Kommende in der Frühen Neuzeit.

Die ersten Vollstreckungsmaßnahmen richteten sich gegen Besitzungen der Kommende in Dol bei Sveta Helena. Mehrere Huben wurden beschlagnahmt, um die offenen Forderungen zu decken. Da die Verfahren sich über mehrere Jahre hinzogen und die Kommende die erforderlichen Geldmittel zunächst nicht aufbringen konnte, blieb die Gefahr weiterer Zwangsmaßnahmen bestehen.

Nachdem die Maßnahmen in Dol keine endgültige Lösung gebracht hatten, wurden 1662 auch Besitzungen in Dragomer in das Verfahren einbezogen. Dort erfolgte eine weitere Pfändung von Huben. Die Archivquellen dokumentieren den Ablauf dieser Maßnahmen im Einzelnen und zeigen, dass sich die wirtschaftliche Krise inzwischen auf mehrere Teile der Grundherrschaft ausgedehnt hatte. Betroffen waren damit nicht unbedeutende Randbesitzungen, sondern wirtschaftlich wichtige Bestandteile des Komtureibesitzes.

Im August 1662 gelang es der Kommende, einen Teil der Forderung zu begleichen. Wenige Monate später erfolgte eine weitere Zahlung, durch die zumindest ein erheblicher Teil der ursprünglichen Schuld abgetragen wurde. Damit endete die Beschlagnahme der Besitzungen in Dol bei Sveta Helena. Ob die Forderung anschließend vollständig beglichen werden konnte oder weitere Zahlungen notwendig waren, lässt sich aus den erhaltenen Quellen nicht mehr eindeutig feststellen. Ebenso bleibt offen, wann die gegenüber den Krainer Landständen bestehenden Verbindlichkeiten endgültig ausgeglichen wurden.

Die Höhe der überlieferten Schuld lässt sich nur eingeschränkt mit den Einkünften der Kommende vergleichen. Der Urbar von 1490 nennt Jahreseinnahmen von rund 246 Gulden. Zwischen beiden Angaben liegen jedoch mehr als eineinhalb Jahrhunderte, in denen sich Geldwert und wirtschaftliche Verhältnisse grundlegend verändert hatten. Ein unmittelbarer Vergleich ist deshalb nicht möglich. Unabhängig davon verdeutlichen die Quellen, dass die Schuld eine erhebliche Belastung für die Kommende darstellte und ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten deutlich überstieg.

Trotz dieser Krise blieb die Grundherrschaft erhalten. Weder die Pfändungen noch die gerichtlichen Verfahren führten zum Verlust des gesamten Besitzes. Der Urbar von 1738 belegt vielmehr, dass die Kommende im 18. Jahrhundert weiterhin über einen umfangreichen Grundbesitz verfügte. Er dokumentiert nicht nur die einzelnen Besitzungen, sondern auch die darauf lastenden Abgaben sowie die Organisation der Verwaltung und zeigt damit, dass sich die wirtschaftliche Lage der Kommende bereits vor der Mitte des 18. Jahrhunderts wieder gefestigt hatte.

Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts kam es zugleich zu einer umfassenden baulichen Erneuerung der Niederlassung. Zwischen 1714 und 1715 entstand anstelle der mittelalterlichen Kirche ein barocker Neubau. Wenige Jahre später folgten weitere Veränderungen an den Gebäuden der Kommende. Gleichzeitig wurden noch aus dem 16. Jahrhundert stammende Rechtsverhältnisse bereinigt. Einen wichtigen Schritt bildete die endgültige Durchführung des bereits 1534 abgeschlossenen Kaufvertrages zwischen der Kommende und der Stadt Laibach, dessen wesentliche Bestimmungen erst 1737 vollständig umgesetzt wurden. Bereits 1738 entstand der neue Urbar der Kommende, und 1739 erwarb sie zusätzlich die landeshauptmannschaftliche Besitzung. Damit erreichte die Entwicklung der Grundherrschaft im 18. Jahrhundert ihren Abschluss.

Bis zum Ende der Habsburgermonarchie blieb die Kommende im Besitz des Deutschen Ordens. Nach dem Ersten Weltkrieg gingen ihre Besitzungen im neu entstandenen jugoslawischen Staat weitgehend verloren. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Anlage enteignet.

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II. Komture

Berchtold (1277)

Wilhelm (1282)

Otto (1310)

Wetzmann (1355-1366)

Dankwart (1389)

Johann von Wimpfen (1405)

Achaz Weissenpechk (1407)

Johann von Narrenberg (1408)

Siegmund Ramung (1416)

Kaspar Mürzer (1420-1421) 

Hans Greytzsch (1451)

Konrad Höltzel (1459-1468)

Wolfgang Neuhaus (1478-1483)

Hans Löbl (1498)

Konrad von Kottwitz (1506)

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– Quellen und Literatur –

Gradišnik, Matevž: Ljubljanska komenda nemškega viteškega reda v zgodnjem novem vek. Magistrsko delo, Univerza v Ljubljani, Filozofska fakulteta, Ljubljana 2019