Kommende Mostenitsa
Bistum Korone
Land: Fürstentum Achaia
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I Geschichte
Die Kommende Mostenitsa ist seit dem frühen 13. Jahrhundert als Niederlassung fassbar. Im Jahr 1209 bestand in Mostenitsa ein Haus, das in diesem Jahr erworben wurde[1]. Damit ist die Kommende bereits zu Beginn der fränkischen Herrschaft auf der Peloponnes als konkreter institutioneller Sitz nachweisbar und erscheint nicht nur als Grundbesitz, sondern als eigenständiges Haus mit religiöser, hospitalischer, feudaler und militärischer Funktion.
Am 29. Juli 1292 bedachte Leonardo da Mantova das Hospital testamentarisch mit zehn Hyperpyra, wie auch mit Teilen seiner militärischen Ausrüstung: eine lorica, einen eisernen Hals- beziehungsweise Rüstungsschutz und einen eisernen Helm. Die Kommende wird dabei ausdrücklich als ‚hospitali Alemannorum quod dicitur Mostaniça‘, als „Hospital der Deutschen, das Mostenitsa genannt wird“, bezeichnet[2].
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts war das Haus Mostenice auch innerhalb der feudalen Rechtsordnung des Fürstentums Achaia als eigenständige Institution verankert. Die Assisen von Romania, deren erhaltene Kodifikation auf eine Niederschrift im frühen 14. Jahrhundert zurückgeht, regelten die rechtlichen Beziehungen der Lehnsinhaber im Fürstentum[3]. Bei der Zusammensetzung des Gerichts in Angelegenheiten freier Vasallen, insbesondere in Lehenssachen sowie in Zivil- und Strafverfahren, wird neben den ligischen Vasallen und den mit Baronien ausgestatteten Prälaten auch der Komtur des Hauses Mostenitsa genannt. Nach der dort wiedergegebenen Rechtsauffassung konnte er ebenso wie der Komtur der Johanniter eine Stimme im Gericht besitzen. Mostenice erscheint dabei ausdrücklich als „house of Mostenitsa“ und als Sitz des Deutschen Ordens auf der Peloponnes[4].
Die rechtliche Stellung des Hauses war mit konkreten Lehnsverpflichtungen verbunden. Im Juni und Juli 1324 wurde Nikolaus, der ausdrücklich als Präzeptor der Ritter in Mostenitsa bezeichnet wird, zusammen mit Jean de Baux, dem Komtur der Johanniter, und vierzehn weiteren ligischen Vasallen des Fürstentums aufgefordert, sich in Glarentza für einen Feldzug gegen die Griechen von Mistra bereitzuhalten[5].
Im 14. Jahrhundert wurde das Haus ausdrücklich als das Hauptquartier des Deutschen Ordens in Griechenland bezeichnet[6] und der Präzeptor handelte als Vertreter einer institutionell selbständigen Niederlassung, die im Lehnsrecht des Fürstentums einen eigenen Platz einnahm.
Zu den wirtschaftlichen Grundlagen gehörte eigener Grundbesitz. Für das Jahr 1402 ist ein Rechtsstreit um einen Weinberg belegt, der zur ‚domus sancte Marie de la Mosteniza‘ gehörte[7]. Die Bezeichnung als ‚Domus‘ bestand damit noch zu Beginn des 15. Jahrhunderts fort. Gleichzeitig gehörten zur Kommende nicht nur das eigentliche Haus und einzelne Wirtschaftsgüter. Für ihre Endphase wird die Kommende als ein bedeutendes Lehen mit zugehörigen abhängigen Ländereien bezeichnet. Damit bestand der Herrschaftskomplex der Kommende aus dem zentralen Haus und weiterem Landbesitz.
Das Ende der territorialen Herrschaft von Mostenice fiel in die letzten Jahre des fränkischen Fürstentums Achaia. Im Sommer 1429 belagerte Thomas Palaiologos Chalandritza und zwang Fürst Centurione II. Zaccaria im September desselben Jahres zu einer Vereinbarung, durch die die verbliebenen Gebiete des Fürstentums an die Palaiologen fallen sollten. Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen verlor die Kommende ihr bedeutendes Lehen Mostenitsa mitsamt den davon abhängigen Ländereien an die Griechen[8].
II Komture
Nikolaus (erw. 1329) [9]
Rudolf Schoppe? (erw. 1391) [10]
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[1] Nicholas Coureas: The Latin and Greek Churches in Former Byzantine Lands under Latin Rule, in: Nickiphoros I. Tsougarakis, A Companion to Latin Greece, Leiden 2015, S. 176
[2] Andrea Nanetti: Venezia e il Peloponneso, 992–1718. Indagini storiche tra territorio, biblioteca e archivio, Venedig 2021, S. 93
[3] Peter W. Topping: Feudal Institutions as Revealed in the Assizes of Romania. The Law Code of Frankish Greece, Philadelphia 1949, S. 12–13
[4] Peter W. Topping: Feudal Institutions as Revealed in the Assizes of Romania. The Law Code of Frankish Greece, Philadelphia 1949, S. 43
[5] Nicholas Coureas: The Latin and Greek Churches in Former Byzantine Lands under Latin Rule, in: Nickiphoros I. Tsougarakis, A Companion to Latin Greece, Leiden 2015, S. 176
[6] Peter Lock: The Franks in the Aegean, 1204–1500, London 1995, S. 238–239
[7] Andrea Nanetti: Venezia e il Peloponneso, 992–1718. Indagini storiche tra territorio, biblioteca e archivio, Venedig 2021, S. 92–93
[8] Kenneth M. Setton: The Papacy and the Levant (1204–1571), Bd. II: The Fifteenth Century, Philadelphia 1978, S. 35
[9] Nicholas Coureas: The Latin and Greek Churches in Former Byzantine Lands under Latin Rule, in: Nickiphoros I. Tsougarakis, A Companion to Latin Greece, Leiden 2015, S. 176
[10] Walter Haberstumpf, „Feudalità franca in Morea“, in: Bollettino storico-bibliografico subalpino 122 (2024), 1. Halbjahr, S. 105
