Kommende Gemert
Bistum Lüttich; Bistum s’Hertogenbosch (ab 1559); Bistum Lüttich (ab 1645)
Land: Hzt. Geldern, Deutscher Orden
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I Geschichte
Das Gründungsdatum der Kommende des Deutschen Ordens in Gemert ist unbekannt. Die Gründung erfolgte zwischen etwa 1220 und 1249. Spätestens 1249 ist die Niederlassung urkundlich nachweisbar, als ein Vorsteher des Hauses der Deutschordensbrüder in Gemert erscheint. Dabei handelt es sich bereits um den zweiten bekannten Amtsinhaber. Bereits im 13. Jahrhundert ist ein erster Komtur belegt; sein Name und seine Amtszeit sind jedoch nicht überliefert. Die Kommende bestand somit bereits vor 1249. Sie gehörte zur Ballei Aldenbiesen. Innerhalb dieser Ballei bildete Gemert zusammen mit Vught die nördlichste Grenzregion.
Die älteren Herrschaftsstrukturen der Herren von Gemert lagen vermutlich nicht im späteren Ortszentrum, sondern im Bereich von Handel. Im 13. Jahrhundert gewann der Deutsche Orden schrittweise Besitz- und Herrschaftsrechte in Gemert. Eine Urkunde von 1271 belegt, dass die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zwischen dem Orden und den Herren von Gemert geteilt war. Gemert war damit zunächst eine Doppelherrschaft. Seit 1342 befand sich die Herrschaft Gemert im Besitz des Deutschen Ordens. Die Doppelherrschaft endete 1366, als Komtur Gerard van Audenhoven das befestigte Haus und die Gerichtsrechte Dietrichs von Gemert erwarb. Erst mit diesem Kauf gingen die Herrschaftsrechte vollständig auf den Deutschen Orden über. Im selben Jahr erhielt der Orden von Johanna von Brabant die hohe und niedere Gerichtsbarkeit bestätigt. Gemert blieb zunächst weiterhin eine Unterherrschaft innerhalb des Herzogtums Brabant.
Die wirtschaftliche Grundlage der Herrschaft bildeten Äcker, Wiesen, Höfe, Renten, Zehnten, Fischereirechte und weitere Einkünfte. Urkunden, Rentenregister, Rechnungsbücher und Verwaltungsakten dokumentieren Grundstückskäufe, Verpachtungen, Rentengeschäfte und die Verwaltung der Besitzungen über mehrere Jahrhunderte. Zahlreiche Bauern bewirtschafteten ordenseigene Flächen gegen Pachtzahlungen und andere Abgaben. Die Kommende trat damit zugleich als Landesherr und als Grundherr innerhalb ihres Herrschaftsgebietes auf. Zu den nachweisbaren Erweiterungen des Besitzes gehörte im 14. Jahrhundert der Erwerb von Fischereirechten und Zehntanteilen in Milheeze. Die Einkünfte aus Grundbesitz, Renten, Zehnten, Fischereirechten und Herrschaftsrechten bildeten die Grundlage der wirtschaftlichen Stellung Gemerts innerhalb der Ballei Aldenbiesen.
Neben den weltlichen Rechten verfügte der Deutsche Orden über kirchliche Rechte. Auf Grundlage eines päpstlichen Privilegs von 1237 konnte der Orden Geistliche für Kirchen präsentieren, über deren Patronat er verfügte. Von Gemert aus wurden Patronatsrechte über mehrere Pfarreien ausgeübt. Belegt sind Gemert, Handel, Bakel, Deurne, Geldrop, Haren, Nistelrode und Vorstenbosch. Die Pfarreien Gemert, Handel, Bakel und Nistelrode waren dem Orden inkorporiert. Im Laufe des 15. Jahrhunderts kamen weitere Patronats- und Zehntrechte hinzu.
Am 12. Oktober 1391 erhielt der Deutsche Orden die Genehmigung zum Bau einer Burg in Gemert. Dabei handelte es sich um eine befestigte Anlage. In den folgenden Jahrzehnten entstand das Schloss Gemert mit Gräben, Vorburg, Wirtschaftsgebäuden und herrschaftlichen Wohnbauten. Die Burg wurde Sitz der Herrschaft und Verwaltung. Von dort aus wurden Gerichte abgehalten, Besitzungen verwaltet und Herrschaftsrechte ausgeübt. Mehrere Landkomture der Ballei Aldenbiesen hielten sich regelmäßig in Gemert auf und ließen Bauarbeiten an der Anlage durchführen. Zu den bekannten Baumaßnahmen gehören Erweiterungen des Schlosses im 15. Jahrhundert, Umbauten der Frühen Neuzeit und das 1607 errichtete, bis heute erhaltene Torgebäude.
Am 23. Juni 1400 schenkte Arnold von Egmond der Kommende ein Gebiet aus Heide- und Ödland in der Bakeler Heide. Die Schenkung stand ausdrücklich im Zusammenhang mit den Bau- und Befestigungsmaßnahmen in Gemert und dokumentiert den weiteren Ausbau der Herrschaft um 1400.
Die kirchliche Entwicklung des Ortes verlief parallel zum Ausbau der Herrschaft. Nachdem die Kreuzkapelle 1421 zur Pfarrkirche erhoben worden war, begann der Bau einer neuen Kirche, welche Patrozinium des heiligen Johannes des Täufers erhielt und um 1450 geweiht wurde. Die Neuordnung des kirchlichen Lebens, der Bau der neuen Pfarrkirche und der Ausbau des Schlosses gehören zur gleichen Entwicklungsphase des 15. Jahrhunderts. Für die Mitte des 15. Jahrhunderts ist in der Kommende ein Konvent von zwölf Ordensbrüdern, bestehnd aus einem Ritterbruder als Komtur und 11 Priesterbrüden. Die Mitglieder lebten gemeinsam in der Kommende, während für die Betreuung der inkorporierten Pfarreien zusätzlich Weltgeistliche eingesetzt wurden. In dieser Zeit wurde Handel zu einem eigenständigen Rektorat erhoben und in der Pfarrkirche ein eigener Chordienst eingeführt.
Im Jahr 1471 wurde Gemert zur Reichsherrschaft erhoben, auch als freie hohe Herrlichkeit bezeichnet. Ihre verfassungsrechtliche Sonderstellung blieb über Jahrhunderte bestehen und wurde wiederholt beansprucht, verteidigt und bestätigt. Dadurch wurde Gemert in politischen und militärischen Konflikten zeitweise als eigenständiges oder neutrales Gebiet behandelt. Die besondere Rechtsstellung blieb bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein Kernpunkt der Herrschaft Gemert.
Innerhalb der Herrschaft lag das Marienheiligtum von Handel. Handel war über Jahrhunderte eng mit Gemert verbunden. Der Wallfahrtsort entwickelte sich unter der Herrschaft des Deutschen Ordens zu einem eigenständigen Rektorat. Bereits im Spätmittelalter entwickelte sich ein Wallfahrtsbetrieb. In der Frühen Neuzeit kamen Pilger aus einem weiten Umkreis nach Handel. In der regionalen Literatur wird Handel als ältester Marienwallfahrtsort Brabants bezeichnet. Die frühe Herrschaftsgeschichte, die Wallfahrt und die kirchliche Organisation zeigen die enge Verbindung zwischen Gemert und Handel innerhalb derselben Herrschaft.
Neben dem Schloss verfügte die Herrschaft über ein eigenes Haus in ’s-Hertogenbosch. Dieses sogenannte Haus Gemert diente Angehörigen der Herrschaft als Unterkunft und Verwaltungsstützpunkt bei Aufenthalten in der Stadt. Es stand im Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Angelegenheiten außerhalb des eigentlichen Herrschaftsgebietes.
Nach dem Erwerb der hohen und niederen Gerichtsbarkeit wurden Straf- und Zivilsachen innerhalb der Herrschaft verhandelt. Die erhaltenen Gerichtsakten dokumentieren Prozesse, Urteile, Besitzstreitigkeiten, Erbschaftsangelegenheiten, Schuldforderungen und andere Rechtsfälle. Zusammen mit Pachtverträgen, Rentengeschäften, Grundstücksübertragungen, Rechnungsbüchern und Verwaltungsakten dokumentieren sie die laufende Verwaltung der Herrschaft und die rechtlichen Beziehungen zwischen Herrschaft und Bevölkerung. Die Herrschaft verwendete eigene Siegel, die auf zahlreichen Urkunden vom 14. bis zum 18. Jahrhundert erhalten sind und ihre eigenständige rechtliche Stellung dokumentieren.
Im Jahr 1587 gründete Landkomtur Heinrich von Reuschenberg eine Lateinschule in Gemert. Für ihre Einrichtung erhielt er die Zustimmung König Philipps II. Die Finanzierung erfolgte aus Einkünften der Kommende und aus den Erträgen eines Wochenmarktes. Die Mittel dienten dem Unterhalt eines Rektors und der Finanzierung von zwölf Stipendienplätzen. Heinrich von Reuschenberg stiftete außerdem zwölf weitere Stipendien für die Laurentianer Burse der Universität Köln. Die Lateinschule war damit in das Bildungs- und Nachwuchssystem der Ballei Aldenbiesen eingebunden.
Die politischen Veränderungen des 17. Jahrhunderts betrafen auch Gemert. Nach dem Ende des Achtzigjährigen Krieges 1648 blieb die Herrschaft aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung weitgehend außerhalb der militärischen Konflikte der Region. Gleichzeitig begann die schwerste politische Krise der Ordensherrschaft in Gemert. Zwischen 1648 und 1662 wurde die Herrschaft des Deutschen Ordens unterbrochen. Zeitweise von Truppen der Generalstaaten besetzt, wurden Archiv und Kirche beschlagnahmt, das Dominikanerkloster und die Lateinschule geschlossen. Diese Auseinandersetzungen dauerten bis in die 1660er Jahre. Im Jahr 1662 erkannten die Generalstaaten Gemert als souveränen Freistaat an. In den folgenden Jahren wurde die rechtliche Stellung weiter abgesichert. Spätestens 1668 war die Herrschaft des Deutschen Ordens in Gemert dauerhaft gesichert.
Die Herrschaft umfasste neben Gemert auch Handel, De Mortel sowie weitere Besitzungen und Rechte. Die Verwaltung erstreckte sich damit über ein größeres Gebiet als den eigentlichen Ortskern.
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts blieb die Kommende Sitz der Herrschaft über Gemert. Schloss, Kirche, Schule, Wirtschaftsgebäude, Gericht und Verwaltung standen unter der Aufsicht des Ordens. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde ein wachsender Teil der täglichen Verwaltung durch Rentmeister und andere Verwaltungsbeamte wahrgenommen, während die Herrschaftsrechte weiterhin beim Deutschen Orden lagen.
Mit der französischen Besetzung der Region begann das Ende der Ordensherrschaft. Bereits 1794 ging die tatsächliche Kontrolle der Herrschaft auf französische Behörden über. 1795 endete die freie hohe Herrlichkeit Gemert faktisch. In den folgenden Jahren wurden Herrschaftsrechte aufgehoben, Besitzungen beschlagnahmt und politische Sonderrechte beseitigt. Mit der Aufhebung der Herrschaft verlor die Kommende ihre landesherrlichen Rechte sowie ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Besitzungen, Einkünfte und Verwaltungsstrukturen gingen in die neue staatliche Ordnung über. Im Jahr 1797 verlor der Deutsche Orden seine Rechte in Gemert endgültig.
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II Komture
Johann von Myrlar (13. Jhd.)
Arnold (1249)
Henricus (1261)
Johannes (1266)
Alard van Horst (1270-1293)
Johann von Voeren (1332-1334)
Arnold von Hamal (n. 1355)
Heinrich von Havert (1363)
Gerhard von Aldenhoven (1366)
Robert von Vernenborch (1370-1386)
Vranck von Hulsberg (1389)
Johann Clotte (1403-1407)
Diederik von Betgenhusen (1408-1414)
Niclaas van der Dussen (1438-1444)
Johann Bruyninx van Brustem (1445)
Niclaas van der Dusse (1449-1461)
Arnold van der Dussen (1462-1482)
Maximilian von Eynatten (1483-1504)
Vakanz
Heinrich von Eynatten (1515-1544)
Winand von Moelenbach gen. Breyll (1544-1554)
Vakanz
Winand von Eynatten (1558-1570)
Godart von Ahr (1571-1598)
Heinrich Wilhelm von Holtrop (1598-1630)
Vakanz
Kaspar Ulrich von Hoensbroek (1634-1655)
Vakanz
Ambrosius von Virmundt zu Neersen (1658-1684)
Hendrik von Wassenaar zu Warmont (1684-1690)
Bertram Wessel von Loe zu Wissen (1691-1712)
Vakanz
Bertram Anton von Wachtendonk (1716-1720)
Vakanz
Johann Josef van der Noot (1744-1763)
Vakanz
Nicolaas Bernard de Borchgrave (1770-1777)
Clemens August von Plettenberg (1778-1796)
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– Quellen und Literatur –
Leden van de Duitse Orde in de Balije Biesen, Bilzen 1994
Arnold, Udo; Clemens, Guido: Ritter und Priester. Acht jahrhunderte Deutscher Orden in Nordwesteuropa.,Alden Biesen 1992
Poell, L.: De Duitsche Ridder te Gemert, Gemert 1923
Historische tijdlijn van Gemert en de Duitse Orde. Utrecht: Ridderlijke Duitsche Orde, Balije van Utrecht. (https://duitse-orde.nl/tijdlijn/ – 26.06.2026)
Inventaris van het archief van de Commanderij Gemert, 1249–1795. In: Archieven.nl, Gemeentearchief Gemert-Bakel. (www.archieven.nl – 24.06.2026)
www2.let.vu.nl/oz/kloosterlijst/kshow.php?ID=G05 (14. April 2010)
https://erfgoedbrabantverhalen.nl/verhalen/artikel/gemert-en-de-duitse-orde/ (26.06.2026)
https://erfgoed.gemert-bakel.nl/themas/handel/ (26.06.2026)
