Kommende Hüttenheim
Bistum Würzburg
Land: Deutscher Orden
I. Geschichte
Die Deutschordenskommende Hüttenheim entstand im Jahr 1213 durch die Stiftung des Edelfreien Albert von Hüttenheim. Er übertrug dem Deutschen Orden seinen Besitz in Hüttenheim und stellte zusätzlich 50 Mark zur Verfügung. Der Orden sollte denselben Betrag beisteuern, um den Besitz der neuen Kommende zu erweitern. Gleichzeitig verpflichtete er sich, in Hüttenheim eine Kapelle zu errichten und dort dauerhaft wenigstens einen Priester sowie einen Scholaren zu unterhalten.
In den folgenden Jahrzehnten erhielt die Kommende weitere Schenkungen, durch die ihr Besitz anwuchs. Im Jahr 1254 wird erstmals ein Komtur von Hüttenheim urkundlich genannt. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Niederlassung bereits seit über vier Jahrzehnten und verfügte über eine eigene Leitung.
Die wirtschaftliche Lage der Kommende blieb jedoch schwierig. Trotz der Erweiterung ihres Besitzes gelang es nicht, eine dauerhaft tragfähige Grundlage zu schaffen. Hochmeister Burchard von Schwanden unterstellte die Kommende deshalb im Jahr 1287 der Kommende Nürnberg. Die Niederlassung bestand dennoch weiter. Im Jahr 1295 lebten in Hüttenheim ein Komtur und drei weitere Ordensbrüder. Die Kommende verfügte somit weiterhin über einen eigenen Konvent.
Die finanziellen Schwierigkeiten hielten auch nach der Unterstellung unter Nürnberg an. Teile des Besitzes mussten verpfändet werden und gelangten an die Abtei Ebrach. Im Jahr 1318 kaufte die Kommende Nürnberg diese Güter zurück und führte sie wieder dem Besitz des Deutschen Ordens zu.
Nach der letzten bekannten Erwähnung eines Hüttenheimer Komturs endete die Selbständigkeit der Kommende. Am 19. August 1328 ging sie endgültig in den Besitz der Kommende Nürnberg über. Die Güter in Hüttenheim verblieben jedoch weiterhin beim Deutschen Orden und wurden nun von Nürnberg aus verwaltet.
Auch nach der Auflösung der Kommende blieb der Ort noch über Jahrhunderte hinweg mit dem Deutschen Orden verbunden. Die ehemaligen Kommendegüter gehörten weiterhin zum Ordensbesitz. Erst im Jahr 1680 wurden die verbliebenen Besitzungen verkauft. Erwerber war Johann Adolf I. von Schwarzenberg. Damit endete die seit der Stiftung Alberts von Hüttenheim im Jahr 1213 bestehende Verbindung zwischen Hüttenheim und dem Deutschen Orden.
.
II. Komture
Ingebrandus (1254)
Cunradus de Herbipoli (1271)
Konrad von Ursensollen (1271-1274)
Heroldus (1288)
Ulricus (1294)
Konrad von Mergentheim (1295)
Walther von Riedern (1328)
.
– Literatur und Quellen –
Weiss, Dieter J.: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991
Historisches Lexikon Bayerns, Artikel „Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung“. Online-Publikation des Hauses der Bayerischen Geschichte. (23.06.2026)
