Kommende Judenrode

Ballei Koblenz

Erzbistum Köln

Land: Herzogtum Jülich

.

I           Geschichte

Bereits 1253 erwarb der Deutsche Orden in Neurath einen Hof des Klosters Hamborn[1], dem noch vor 1261 der Hof Gürath folgte. Dieser wurde anschließend zum Verwaltungssitz für die Besitzungen an Erft und Gillbach wie auch zur Kommende. Im Laufe der Zeit wechselte der Name von Judenrode über Gudenrode bis hin zu Gürath[2]. 1261 wird hier ein Johannes als Priester des Deutschen Hauses und Pfarrer von Neurath genannt, dessen Patronat über die Pfarrkirche bei der Kommende lag.

1264 erhielt das Ordenshaus durch Rütger von Brempt umfangreiche Besitzungen bei Elsen[3], was zu einer schrittweisen Verlagerung des Verwaltungsschwerpunktes nach Elsen führte[4].

Bereits wenige Jahre nach dem Erwerb bei Elsen ist eine weitere Ausweitung der mit Gürath verbundenen Rechte greifbar. 1275 verkaufte Tillmann von Merode sein Lehen und seine Berechtigung am Zehnten von Ingenfeld an das Deutsche Haus zu Gürath[5]. Der Vorgang ist für die Besitzgeschichte deshalb aufschlussreich, weil nicht ein ganzer Hof erworben wurde, sondern gezielt ein Lehensrecht und eine Beteiligung am Zehnten. Die wirtschaftliche Grundlage der Kommende bestand somit nicht allein aus unmittelbar bewirtschafteten Ländereien, sondern schloss auch grundherrliche und ertragsbezogene Rechte an außerhalb des eigentlichen Hofes gelegenen Besitzungen ein.

Am 13. Mai 1329 belehnte der Kölner Erzbischof Heinrich den Edelherrn Heinrich von Reifferscheid mit den Lehen seines verstorbenen Vaters. Der Rechtsakt fand ausdrücklich „apud Judenrode“ statt[6].

Um 1400 bestand der Konvent in Judenrode aus zwei Ritterbrüdern und einem Priesterbruder, und auch 1451 lag die Zahl der Konventsmitglieder noch bei drei Brüdern, nun jedoch ein Ritterbruder und zwei Priesterbrüder[7].

Am 14. Februar 1456 wurde im Zusammenhang mit einem Streit um einen Broich und die dortigen Holznutzungsrechte zwischen Frimmersdorf und Gustorf eine umfangreiche Zeugenvernehmung durchgeführt. Unter den Sieglern befand sich Everhart von Slenderhain als Komtur, ausdrücklich mit der zusätzlichen Bezeichnung „Juedenroide“ [8]. Der Komtur beteiligte sich als Siegler an einem konkreten regionalen Rechtsvorgang, bei dem Grenzen, alte Nutzungsrechte und die Aussagen zahlreicher Einwohner untersucht wurden. Mitte des 15. Jahrhunderts war die Kommende damit weiterhin in die rechtlichen Verhältnisse ihrer Umgebung eingebunden und der Komtur konnte in einem solchen Verfahren öffentlich handelnd auftreten.

Im Laufe des 16. Jahrhunderts trat die unmittelbare Bewirtschaftung des Kommendengutes gegenüber einer auf langfristige Verpachtung gerichteten Wirtschaftsweise zurück. Am 6. Dezember 1539 wurde Gürath für 24 Jahre verpachtet, und der Vertrag wurde 1547 und 1572 erneuert[9]. Damit änderte sich der wirtschaftliche Charakter des Hauses grundlegend. Zwar blieb der Landbesitz beim Orden, seine landwirtschaftliche Nutzung wurde jedoch dauerhaft einem Halfen übertragen.

Nachdem 1554 die Neurather Pfarrkirche erheblich erweitert wurde[10], wird 1620 ein letzter Komtur in Gürath genannt[11]. Wann der formale Kommendenstatus endgültig erlosch, lässt sich nicht festlegen, doch verlor Judenrode im Verlauf des 17. Jahrhunderts den Titel einer Kommende. Das endgültige Ende der Zugehörigkeit Güraths zum Deutschen Orden kam mit der Säkularisation im Jahr 1802[12].

.

II         Komture

Christian (erw. 1261)

Johann (erw. 1281)

Heinrich (erw. 1308)

Ludwig von Kinzweiler (erw. 1320)

Reynardus (erw. 1322)

Eberhard Thyn von Schlenderhan (erw. 1456)

Johann Reitz von Frentz (erw. 1620) [13]

.

[1] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 4

[2] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 8

[3] Paul Clemen, Die Kunstdenkmäler des Kreises Grevenbroich, Düsseldorf 1897, S. 60

[4] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 8-9

[5] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 25

[6] Günter Aders, Urkunden und Akten der Neuenahrer Herrschaften und Besitzungen Alpen, Bedburg, Hackenbroich, Helpenstein, Linnep, Wevelinghoven und Wülfrath sowie der Erbvogtei Köln, Köln 1977, S. 7–8

[7] Friedrich Benninghoven, Zur Zahl und Standortverteilung der Brüder des Deutschen Ordens in den Balleien um 1400, in: Preußenland 26, Nr. 1, Marburg 1988, S. 15

[8] Günter Aders, Urkunden und Akten der Neuenahrer Herrschaften und Besitzungen Alpen, Bedburg, Hackenbroich, Helpenstein, Linnep, Wevelinghoven und Wülfrath sowie der Erbvogtei Köln, Köln 1977, S. 34-35

[9] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 9

[10] Paul Clemen, Die Kunstdenkmäler des Kreises Grevenbroich, Düsseldorf 1897, S. 60

[11] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 9

[12] Paul Clemen, Die Kunstdenkmäler des Kreises Grevenbroich, Düsseldorf 1897, S. 61

[13] Peter Zenker, Die großen Gutshöfe um Neurath, Siegburg 2008, S. 9