Kommende Speyer
Ballei Franken, Deutschmeister
Bistum Speyer
Land: Reichsstadt Speyer
I. Geschichte
Die Kommende Speyer entstand am 12. Mai 1220, als Bischof Konrad von Scharfenberg dem Deutschen Orden das Spital bei St. Stephan mit seinem Zubehör und seinen Einkünften übertrug. Die Stiftung wurde durch das Domkapitel und die Bürgerschaft der Stadt Speyer bestätigt und besiegelt. Mit dieser Schenkung erhielt die Niederlassung ihre erste feste Grundlage in der Stadt.
Bereits am 18. Januar 1231 wurde die Stellung der Kommende weiter ausgebaut. Das Stift St. German überließ ihr die Stephanskirche. Gleichzeitig wurden die Besitzverhältnisse neu geordnet: Die Äcker des Deutschen Hauses in Speyer gingen an St. German über und wurden gegen einen jährlichen Zins von vierzig Schilling wieder an das Deutsche Haus verliehen. Damit sind sowohl die enge Verbindung der Kommende mit der Stephanskirche als auch ihr Ackerbesitz in Speyer bereits für das frühe 13. Jahrhundert urkundlich nachweisbar.
Das Ordenshaus, dessen erster Komtur 1268 belegt ist, blieb dauerhaft mit St. Stephan verbunden. Für das Hospital, welches noch 1318 urkundlich belegt ist, wurde 1289 ein Ablass ausgestellt, der den Neubau unterstützen sollte. Die Kirche bildete den geistlichen Mittelpunkt der Niederlassung; ihr Patrozinium spiegelte sich auch im Siegel der Kommende wider, das den heiligen Stephan zeigte.
Schon im 13. Jahrhundert trat die Kommende regelmäßig als Rechtsträger auf. Die erhaltenen Urkunden belegen Schenkungen, Besitzübertragungen, Erbverträge, Vergleiche und Schiedsverfahren. Bereits 1253 erscheint sie in einer Urkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer und war damit in die Rechtsverhältnisse der Reichsstadt eingebunden. Weitere Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts betreffen unter anderem Erbbestände, Renten, Gerichtsangelegenheiten und Grundstücksgeschäfte.
Neben ihrem Besitz in Speyer entwickelte die Kommende einen umfangreichen Güterkomplex in der südlichen Pfalz. Von besonderer Bedeutung war Rülzheim. Dort verfügte sie über eine Hofstelle bei der Kirche, zwei Gärten, rund einhundert Morgen Ackerland und etwa zehn Morgen Wiesen. Hinzu kamen das Patronatsrecht der Pfarrkirche sowie umfangreiche Zehntrechte. Diese Besitzungen bildeten über Jahrhunderte einen wesentlichen Bestandteil der wirtschaftlichen Grundlage der Kommende. Doch sollte das nicht täuschen. Denn 1313 war die Wirtschaftskraft des Konventes, dessen Spital sich nicht gegen das bürgerliche Georgsspital durchsetzen konnte, äußerst schwach. In diesem Jahr ordnete der Deutschmeister an, dass alle Ordensbrüder, welche nicht zum Konvent gehörten, ihren Aufenthalt aus eigener Tasche bezahlen müssten. Eine Verordnung, die sogar mehrfach erneuert wurde.
Die wirtschaftlichen Rechte in Rülzheim sind ungewöhnlich genau überliefert. Eine Regelung von 1513 bestimmte, dass der Großzehnt der Kommende zustand; hiervon erhielt der Pfarrer jährlich vierundzwanzig Achtel Korn und ein Fuder Wein. Zwei Drittel des Reutzehnten standen ebenfalls der Kommende zu, während Kleinzehnt und Kirchengefälle beim Pfarrer verblieben. Zugleich wurde festgelegt, dass die Kommende für Dach und Schwellen des Pfarrhauses aufzukommen hatte. Bei Aufenthalten der Ordensleitung mussten Räume im Pfarrhof bereitgestellt werden; für deren Pferde stellte der Pfarrer Heu, während die Kommende den Hafer lieferte.
Auch die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Rechte ist mehrfach belegt. Ein Schiedsspruch von 1530 regelte einen Streit über Wein-, Nuss- und Obstzehnten in Rülzheim. Die strittigen Zehntrechte wurden gegen eine Entschädigung von achtzig Gulden an die Pfarrei Rülzheim abgetreten. Weitere Urkunden des 16. und 17. Jahrhunderts betreffen Besitz, Renten, Bestandsverhältnisse und Rechtsgeschäfte in Rülzheim sowie in weiteren Besitzorten der Kommende.
Ein weiterer bedeutender Besitzschwerpunkt lag in Minfeld. Die dortigen Güter und Rechte gehörten über lange Zeit zum Vermögen der Kommende und gehörten zusammen mit Rülzheim einen wichtigen Teil des ländlichen Besitzes der Niederlassung.
Für die Jahre 1410 und 1411 sind in der kleinen Kommende, die als Priesterkommende galt, ein Konvent von vier Priesterbrüder nachgewiesen.
Auch gibt es einen gut fassbaren Buchbesitz der Kommende. Mehrere Handschriften tragen Besitzvermerke der Deutschordenskommende Speyer. Zu ihnen gehört unter anderem der Codex Palatinus latinus 467, der später in die Biblioteca Apostolica Vaticana gelangte. Daneben sind weitere Handschriften mit der Speyerer Niederlassung verbunden.
Seit dem 16. Jahrhundert ist die Verwaltung der Kommende außergewöhnlich gut dokumentiert. Erhalten sind 136 Amtsbücher aus den Jahren 1568 bis 1803. Sie bestehen überwiegend aus Geld- und Naturalrechnungen und dokumentieren Einnahmen und Ausgaben, Zehntabgaben, Naturalleistungen sowie die laufende Wirtschaftsführung. Für das 17. und 18. Jahrhundert liegen Rechnungen aus zahlreichen Jahren vor und belegen die kontinuierliche Verwaltung des Besitzes.
Zu den Aufgaben der Kommende gehörte auch die Unterhaltung ihrer Gebäude. Für den Besitz in Rülzheim ist 1755 der Neubau des Deutschordenshauses beziehungsweise des Pfarrhauses überliefert. Gleichzeitig wurde ein älteres Wohngebäude für Hofleute instandgesetzt und die Zehntscheuer erweitert. Die überlieferten Baurechnungen nennen die Kosten für Material, Zimmerleute und Maurer gesondert und geben damit einen seltenen Einblick in die Bautätigkeit der Kommende im 18. Jahrhundert.
Die französische Besetzung des linken Rheinufers führte zum Ende der Niederlassung. Am 21. März 1797 wurde die Kommende aufgehoben; ihre Güter gingen in den Besitz des französischen Staates über. Die Rechnungsüberlieferung reicht noch bis in die Zeit der Abwicklung der Besitzungen und endet erst 1803.
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II. Komture
Johann zu Würzburg (erw. 1298)
Berthold von Gepzinstein (erw. 1306)
Rüdiger von Dulken (1384-1389)
Hans von Odenbach (erw. 1395)
Heinrich von Ingolstadt (erw. 1412)
Ulrich von Frankfurt (erw. 1449, 1451)
Dieter von Mühlhausen (vor 1498-1499)
Johann Krampff (1513, 1528, 1530)
Philipp Schelm von Bergen (ca. 1583-ca. 1586)
Johann Adolf Rau von Holzhausen (1664-1674)
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– Quellen und Literatur –
Armgart, Martin; Diener, Andreas: Speyer, St. Stephan. Deutschordenskommende, zeitweise Haus des Lazarusordens, in: Keddigkeit, Jürgen: Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Bd. 4, Kaiserslautern, 2017
Biskup, Marian: Visitationen im Deutschen Orden im Mittelalter. Teil I, Marburg 2002
Fendler, Rudolf: Der Deutschordensbesitz in Minfeld. Eigentums- und Bevölkerungsverhältnisse in dem südpfälzischen Dorf, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 52, Mainz 2000
Fendler, Rudolf: Die Deutsch-Ordens-Kommende in Speyer, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 84, Speyer, 1986
Fendler, Rudolf: Die Kammerkommende des Deutschen Ordens in Weissenburg im Elsass, Marburg 1995
Keddigkeit, Jürgen: Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Bd. 4, Kaiserslautern, 2017
Schöffler, Ekhard: Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991
Seiler, Jörg: Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003
Ulrich Wagner, Deutscher Orden, Kurpfalz und das Heidelberger Schloss, Karlsruhe 2013
Weiss, Dieter J.: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1991
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Bestand: Deutschordenskommende Speyer – Urkunden und Amtsbücher (1568–1803).
Museum Digital Rheinland-Pfalz – Das Ordenshaus des Deutschen Ordens in Speyer (23.06.2026)
