Kommende Ulm

Ballei Franken

Bistum Konstanz

Land: Reichsstadt Ulm

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I           Geschichte

Am Anfang der Kommende stand Besitz, den Friedrich von Baden im Zusammenhang mit seinem Kreuzzug dem Deutschen Haus in Jerusalem aus seinem und seines Bruders Eigentum in Ulm überließ. Zum Kern dieses Besitzes gehörte vor allem der sogenannte Söld- oder Södelhof. Friedrich brach 1217 von Ulm zum Kreuzzug auf und starb kurz darauf in Palästina; sein Bruder Hermann von Baden bestätigte die Stiftung nach dessen Tod. Es folgte eine Stiftung des Ritters Meginloch/Menloch von Söflingen, die aus einem Haus und einer Kapelle in Ulm bestand. 1226 erhielt das bereits ausdrücklich als „Gotteshaus der Deutschen Herren zu Ulm“ bezeichnete Haus durch Heinrich von Burgau weitere Äcker und außerdem eine Mühle am unteren Wasser, die zuvor aus dem Besitz beziehungsweise der Verfügung der Herren von Winterstetten an ihn gelangt war. Damit war in den 1220er Jahren bereits eine Verbindung aus inner- beziehungsweise stadtnaher Niederlassung, Sakralbau, landwirtschaftlichem Grundbesitz und einem wirtschaftlich nutzbaren Mühlenrecht vorhanden[1].

Bei der Rekonstruktion dieser frühesten Phase ist Zurückhaltung notwendig, weil sich einzelne später mit dem Ulmer Deutschhaus verbundene Traditionen erst in erheblich jüngeren Überlieferungen greifen lassen. Insbesondere eine vermeintlich frühe Verbindung des Deutschordenshauses mit einer Ulmer Jakobstradition lässt sich nicht als Bestandteil der gesicherten Gründungsgeschichte behandeln, da die dafür herangezogene Nachricht erst aus einer Chronik des 18. Jahrhunderts stammt[2].

Aus diesem zunächst noch überschaubaren Besitz entwickelte sich im Verlauf des Mittelalters ein zunehmend weit verzweigter Güter- und Rechtekomplex. Die Kommende besaß später das Dorf Bollingen und Anteile an Böttingen und Setzingen; hinzu kamen Besitzungen oder Rechte in Themmenhausen, Bermaringen, Wippingen, Weidach, Dornstadt, Eggingen, Unterherrlingen, Einsingen, Rammingen, Jungingen, Dellmensingen, Göcklingen und Hüttisheim sowie jenseits der späteren württembergischen Grenze in Unterberg, Sonderbach und Denzingen. Zum Besitzkomplex gehörte außerdem das Amt Zöschingen. Ergänzt wurde dieser Grund- und Herrschaftsbesitz durch kirchliche Patronatsrechte beziehungsweise Pfarrsätze in Bollingen, Tomerdingen, Herrlingen, Wippingen und Lautern sowie durch Zinsen und Gülten innerhalb der Stadt Ulm selbst. Der Besitz der Kommende bestand aus räumlich verstreuten Höfen, Untertanen, einzelnen Ortsanteilen, kirchlichen Rechten, Geld- und Naturalgefällen und örtlich unterschiedlich weit reichenden Herrschaftsbefugnissen[3].

Wie kleinteilig diese Herrschaftsstruktur sein konnte, zeigt Weidach. Dort verfügte die Ulmer Kommende über sechs Untertanen, während vier weitere dem Freiherrn von Bernhausen, zwei dem Kloster Söflingen und einer der Familie von Krafft zugeordnet waren; die hohe und die forstliche Obrigkeit lagen zugleich bei der Reichsstadt Ulm[4]. Die Wirtschaftskraft der Kommende beruhte folglich nicht allein auf unmittelbar selbst bewirtschaftetem Land, sondern ebenso auf den aus solchen Herrschafts- und Besitzrechten fließenden Leistungen[5].

Auch kirchliche Rechte bildeten einen dauerhaften Teil dieser Besitz- und Wirtschaftsstruktur. In Wippingen verfügte die Kommende über das Patronat der Kirche; als die Gemeinde 1472 eine eigene Kirche errichtete und eine Kaplanei stiftete, geschah dies unter Mitwirkung der Ulmer Kommende, die als Patron der Mutterkirche anschließend auch das Patronatsrecht über die neue Kirche und Kaplanei ausübte. Als 1579 der Pfarrsitz von Lautern nach Wippingen verlegt wurde, war vereinbart, dass das neue Pfarrhaus unter Mitwirkung der Einwohner durch Fuhr- und Handfronen vom Patronatsherrn errichtet werden sollte; für die Unterhaltung der Kirche und des Pfarrhauses in Lautern blieb die Kommende zusammen mit den dazugehörigen Pfarrkindern und Gemeinden verantwortlich. Selbst nachdem die Wippinger Kirche evangelisch geworden war, blieb das Patronatsrecht bei der Deutschordenskommende Ulm bestehen[6].

Die bauliche Entwicklung des Ulmer Hauses verlief parallel zum wirtschaftlichen und institutionellen Ausbau. Für das 14. Jahrhundert ist eine Ordenskirche fassbar, die spätere Elisabethkirche[7]. Noch unmittelbar vor der Reformation gehörte die Elisabethkirche fest zur kirchlichen Topographie Ulms[8]. Neben der Kirche bestand das eigentliche Deutschhaus als Wohn-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude. Die ältere Anlage wurde in der Frühen Neuzeit schließlich grundlegend erneuert. Um 1700 wurde die auf das 14. Jahrhundert zurückgehende Kirche durch einen Neubau ersetzt beziehungsweise weitgehend neu hergestellt. Von 1712 bis 1718 entstand an der Stelle des älteren Deutschhauses ein repräsentativer Neubau. Der neue Gebäudekomplex wurde als besonders regelmäßig und repräsentativ wahrgenommen und hob sich deutlich von der älteren Bebauung der Stadt ab[9].

Die Entwicklung der Kommende war nicht nur eine Geschichte von Grundbesitz und Gebäuden, sondern auch eine Geschichte einer kleiner werdenden und sich wandelnden Hausgemeinschaft. Zu den geistig bedeutendsten Angehörigen des Ulmer Hauses gehörte im frühen 16. Jahrhundert Johannes Böhm beziehungsweise Johannes Boemus. Er lebte als Ordenspriester in Ulm und trat zugleich als humanistischer Schriftsteller hervor. Sein Wirken zeigt, dass die Kommende am Vorabend der Reformation neben ihren wirtschaftlichen und kirchlichen Funktionen auch Anteil am gelehrten Leben der Stadt hatte[10].

Mit der Reformation änderte sich die Stellung der Kommende grundlegend[11]. Die Elisabethkirche und das Deutschhaus bestanden innerhalb einer nun evangelisch geprägten Stadt fort[12]. Damit blieb in Ulm katholischer Gottesdienst auch nach der Reformation dauerhaft möglich. Die Kommende war nun nicht mehr lediglich eine geistliche und wirtschaftliche Institution innerhalb einer katholischen städtischen Umwelt, sondern bildete mit ihrer Kirche, ihren Angehörigen, Bediensteten und ihren außerhalb Ulms gelegenen katholischen Besitz- und Patronatsrechten einen eigenständigen konfessionellen Bereich innerhalb beziehungsweise im Umfeld der evangelischen Reichsstadt[13].

Die Reformation beseitigte die älteren Patronats- und Besitzrechte nicht automatisch. Gerade Wippingen zeigt, dass die Kommende selbst über eine nun evangelische Kirche Patronatsrechte behalten konnte und weiterhin in die Finanzierung kirchlicher Gebäude eingebunden blieb. Der Besitzkomplex der Kommende blieb damit auch nach der konfessionellen Trennung ein Geflecht aus weltlichen und kirchlichen Rechten, dessen einzelne Bestandteile unterschiedlichen Konfessionen und unterschiedlichen territorialen Obrigkeiten unterlagen[14].

Im Verlauf der Frühen Neuzeit verlagerte sich das Gewicht der Kommende immer stärker auf Besitzverwaltung und Einkünfte. Die verstreuten Besitzungen wurden zuletzt durch einen Obervogt verwaltet. Fast alle Güter und Rechte lagen dabei unter einer fremden Landeshoheit; lediglich zwei Höfe in Einsingen bildeten eine Ausnahme. Gerade diese Konstellation kennzeichnet die wirtschaftliche Struktur des Hauses bis an sein Ende.

Die Einnahmen setzten sich entsprechend aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zum wirtschaftlichen Fundament gehörten landwirtschaftliche Güter, Untertanenleistungen, Zinsen, Gülten und die mit den Patronaten und Pfarrsätzen verbundenen Rechte. Noch im späten 18. Jahrhundert wurde der Gesamtertrag der Besitzungen auf etwa 10.000 Gulden geschätzt; eine Kommenderechnung für 1787 wies dagegen einen reinen Jahresertrag von 5.534 Gulden aus. Die Differenz zwischen allgemeiner Ertragsschätzung und tatsächlich ausgewiesenem Reinertrag zeigt, dass Bruttoertrag, laufende Belastungen und tatsächlich verfügbarer Überschuss deutlich voneinander zu unterscheiden waren[15].

Auch die personelle Leitung der Kommende war mit dieser Verwaltungsfunktion verbunden[16]. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts lässt sich dies bei Johann Heinrich Hermann von Kageneck beobachten, der zwischen 1701 und 1706 als Komtur beziehungsweise Komturamtsverwalter in Ulm tätig war. Seine Ulmer Tätigkeit fällt in eine Phase, in der administrative Aufgaben innerhalb des Hauses großes Gewicht hatten. Für die Geschichte der Kommende ist seine Person deshalb weniger wegen des Komturstitels als wegen der Verbindung von Leitung, Verwaltung und wirtschaftlicher Organisation von Bedeutung[17].

Der Besitz blieb während des 18. Jahrhunderts räumlich stark verstreut. Neben dem Dorf Bollingen und den Anteilen an Böttingen und Setzingen gehörten weiterhin die zahlreichen Güter und Rechte im Ulmer und Blaubeurer Raum sowie die außerhalb dieses Gebietes gelegenen Besitzungen zum wirtschaftlichen Bestand. Die Pfarrsätze von Bollingen, Tomerdingen, Herrlingen, Wippingen und Lautern ergänzten die weltlichen Einkünfte um dauerhaft institutionalisierte kirchliche Rechtspositionen. Innerhalb Ulms selbst bestanden weiterhin Zins- und Gülteinkünfte.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts änderte sich die innere Organisation. 1789 wurde die Kommende in eine übergeordnete Neuordnung einbezogen; von diesem Zeitpunkt an residierte kein Komtur mehr dauerhaft in Ulm[18]. Die Verwaltung der Besitzungen bestand jedoch fort, wurde nun jedoch durch einen vom Hochmeister bestimmten Obervogt geführt[19].

Der wirtschaftliche Bestand war am Vorabend der Auflösung weiterhin beträchtlich. Die Besitzungen umfassten noch immer den umfangreichen Streubesitz, die Ortsanteile, das Amt Zöschingen, die Pfarrsätze sowie Zinsen und Gülten in Ulm. Der 1787 ausgewiesene reine Ertrag von 5.534 Gulden zeigt, dass die Kommende auch unmittelbar vor den politischen Umwälzungen der napoleonischen Zeit noch als funktionierender Einnahmen- und Verwaltungsverband bestand.

Das institutionelle Ende kam 1806. In diesem Jahr gingen die Besitzungen der Kommende an die Krone Bayern über[20].

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II   Komture

Friedrich von Giengen (1277-1281)

Ulrich von Kammlach (1294)

Hartmann (1295)

Egeno von Staufen (1311-1318)

Ulrich von Waldenstein (1330)

Heinrich von Zipplingen (1333-1345)

Heinrich der Kittler (1346-1354)

Herold von Ohrn (1354)

Marquard Zöllner von Rothenstein (1357)

Heinrich Reck von Hegy (1359-1362)

Bark von Steinheim (1363)

Heinrich von Preysing (1381-1399)

Johann von Sachsenheim (1401-1420, 1427)

Johann von Venningen (1421-1434)

Simon von Leonrod (1437, 1446-1469)

Hans von Finsterlohe (1469-1485)

Georg von Diemar (1486-1492)

Johann von Nothaft (1500) [21]

Martin Beiser von Ingelheim (1524-1529) [22]

Hans Martin Edelweck von und zu Schonau (1595-1608)[23]

Johann Heinrich von Weingarten (1655-1658) [24]

Johann Heinrich von Kageneck (1701-1706)[25]

Conrad Christoph von Lehrbach (1728-1732) [26]

Johann Baptist von Roll zu Bernau (1732-1733)[27]

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[1] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 132

[2] Magda Fischer, Jakobus – ein Deutschordenspatron?, in: Klaus Herbers/Dieter R. Bauer (Hg.), Der Jakobuskult in Süddeutschland. Kultgeschichte in regionaler und europäischer Perspektive, Tübingen 1995, S. 129

[3] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 132-133

[4] Paul Beck, Diözesan-Archiv von Schwaben. Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete, Bd. 19, Rottenburg 1901, S. 135

[5] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 133

[6] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 226

[7] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 88

[8] Eike Wolgast, Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. XVII/2: Baden-Württemberg IV, Tübingen 2009, S. 62

[9] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 88

[10] Max Huber, Boemus (Böhm), Joannes (Hans), Aubanus, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 2, Berlin 1955, S. 403

[11] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 133

[12] Eike Wolgast, Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. XVII/2: Baden-Württemberg IV, Tübingen 2009, S. 62

[13] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 133

[14] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 226

[15] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 133

[16] Helmut Hartmann, Johann Heinrich Hermann Freiherr von Kageneck (1668–1743) aus Munzingen, Deutschordensritter und Landkomtur der Bailei an der Etsch, in: Schau-ins-Land, Bd. 110, Freiburg im Breisgau 1991, S. 121

[17] Helmut Hartmann, Johann Heinrich Hermann Freiherr von Kageneck (1668–1743) aus Munzingen, Deutschordensritter und Landkomtur der Bailei an der Etsch, in: Schau-ins-Land, Bd. 110, Freiburg im Breisgau 1991, S. 121

[18] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 132-133

[19] Hans Eugen Specker, Deutschordenskommende Ulm, in: Wolfgang Zimmermann, Württembergisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und Ordensgemeinschaften von den Anfängen bis in die Gegenwart, Stuttgart 2003, S. 480

[20] Johann Daniel Georg von Memminger, Beschreibung des Oberamts Ulm, Stuttgart und Tübingen 1836, S. 132-133

[21] Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 483-486

[22] Hans Eugen Specker, Deutschordenskommende Ulm, in: Wolfgang Zimmermann, Württembergisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und Ordensgemeinschaften von den Anfängen bis in die Gegenwart, Stuttgart 2003, S. 479

[23] Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 517

[24] Joseph Furttenbach, Lebenslauff 1652–1664, hg. und kommentiert von Kaspar von Greyerz u.a., Köln 2013, S. 272

[25] Helmut Hartmann, Johann Heinrich Hermann Freiherr von Kageneck (1668–1743) aus Munzingen, Deutschordensritter und Landkomtur der Ballei an der Etsch, in: Schau-ins-Land. Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland 110, Freiburg 1991, S. 121

[26] Heraldik: Photos von Wappen in architektonischem Zusammenhang, Dokumentation und Datenbank (welt-der-wappen.de) (29.01.2024)

[27] Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 522