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Ordensleben

im Deutschen Orden

 

 

 

Alltagsleben

→  Ämter und Aufgaben

Kommende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordensleben im Deutschen Orden III

Stefan Lochner, Darstellung Jesu im Tempel.Stefan Lochner, Darstellung Jesu im Tempel.

 

3        Der Aufbau einer Kommende

Die Kommende war mehr wie nur ein Konvent oder Kloster im heutigen Sinne. Sie war ein komplexes Gebilde und umfasste den Konvent, Kirche/Kapelle, Wirtschaftsgebäude, Stallungen und Lagerräume, Wohnungen der Knechte und Mägde und (Häufig) ein Hospital. Unschwer zu erkennen ist hierbei bereits, dass die Kommende eine kleine Welt für sich bildete, welche manchmqal sogar die größe eines kleinen Dorfes erreichte.

 

3.1     Konvent

Der Konvent war das eigentliche Kloster der Ordensbrüder. Er bestand aus "klausurierten" Räumen, welche für andere nicht zugänglich waren. Eine Ausnahme bildete hierbei lediglich daqs entsprechende Dienstpersonal.

 

3.1.1   Eigener Raum

Von einem eigenen Raum kann man teilweise nicht wirklich sprechen. Vorgesehen war ein Dormitorium, ein großer, gemeinsamer Schlafraum. Dieser war durch Holzwände in kleine Räume unterteilt, in welchen sich ein Bett (!), Bettzeug und eine abschließbare Truhe befand. In einigen Kommenden, gerade in späterer Zeit, handelte es sich tatsächlich um eigene Räume. Diese waren jedoch recht klein und auch nicht umfangreicher möbeliert. Die Wände waren nackt und der Boden aus Holz oder Stein. Lediglich der Komtur bewohnte stets ein abgeschlossenes Appartement, wobei es sich jedoch um einen Dienstraum handelte, welcher zugleich Archiv und Registratur der Kommende war.

 

3.1.2   Kapitelsaal

Der Kapitelsaal wurde für offizielle Anlässe gebracht, welche nicht im eigentlichen Sinn einen Gottesdienst bildeten. Hier fanden die Lesungen aus der Ordensregel, das Schuldkapitel und die Besprechungen der Gemeinschaft statt. Der Raum war sachlich eingerichtet und bestand lediglich aus Bänken an den Wänden. In kleinen Kommenden gab es diesen oftmals überhaupt nicht, so dass seine Funktion wohl ins Rempter verlegt wurde.

 

3.1.3   Rempter

Das Rempter, auch Refektorium genannt, war der Speisesaal des Konventes einer Kommende. In großen Kommenden befanden sich an den Wänden Bänke, vor denen ein Tisch stand. Am Kopfende des Rempters befand sich der Platz für den Komtur und den Hauskomtur. An diese schlossen sich die Plätze der Priesterbrüder, Ritterbrüder und dienenden Brüder an. Auch dürfte es in den großen Kommenden eine kleine Kanzel zur Tischlesung gegeben haben. In kleinen Kommenden dürfte es zumeist nur einen Tisch gegeben haben, um welchen sich die Stühle der Konventsmitglieder reihten. Auch war dieses dann oftmals zugleich der Kapitelssaal. Nach den Rechnungen zu urteilen, gab es zumindest an den Feiertagen eine Tischdecke. Dass Geschirr dürfte stets aus Ton- oder Zinntellern bestanden haben, wozu ein Löffel oder ein Messer kam. Gabeln waren im Mittelalter nicht üblich.

 

3.2     Kirche oder Kapelle

Die Kommendenkirche war der geistliche Mittelpunkt aller, welche im Bereich der Kommende lebten, oftmals auch der näheren Umgebung. Entsprechend war sie nicht nur den Kommendenbewohnern zugänglich, sondern für jeden. Häufig keine Pfarrkirche und keine Pfarrei, muss sie doch als Personalpfarrei  gesehen werden. Entsprechende Streitigkeiten gab es auch immer wieder mit den Pfarreien der Umgebung, wobei es zumeist um finanzielle Angelegenheiten ging. Nicht vergessen darf hierbei die Tatsache, dass es in einer Welt ohne Kirchensteuer auch um den Unterhalt der Pfarrkirchen und ihre Klerus ging. Verständlich wird damit auch, dass eventuelle Zahlungen in Wachs für Kerzen geleistet wurden.

 

3.2.1   Kirchenraum

Den Raum einer Kommendenkirche kann man in drei Bereiche unterteilen:

 

Hochaltar

Chorgestühl

Volkskirche und Seitenaltäre

 

Am Hochaltar zelebrierte lediglich der eigentlich Kommendenpriester und auch nur das tägliche Konventsamt. Daran schloss sich das Chorgestühl an, in welchem die Ordensbrüder der Kommende, wie auch sonstige Kommendengeistliche, nicht nur dem Hochamt folgten, sondern auch das Chorgebet vollzogen. Dann kam die Volks- oder Leutekirche. In dieser standen die Gläubigen zu den Messen, denn Bänke waren noch nicht üblich. In diesem Bereich, links und rechts, befanden sich die Seitenaltäre, an welchen ebenfalls zu verschiedenen Zeiten des Vormittags die heilige Messe gefeiert wurde.

 

3.2.2   Altäre

Die verschiedenen Altäre der Kommendenkirche bildeten jeweils eigene juristische Personen und können nicht als Einheit betrachtet werden. Gemeinsam hatten sie lediglich ein Dach. Die Vikare der Altäre wurden stets durch den Landkomtur berufen und die Verpflichtungen konnten sehr unterschiedlich sein. Seit dem ausgehenden Mittelalter häufig auch mit Weltpriestern besetzt, waren diese zur Teilnahme am Chorgebet der Kommende verpflichtet, so wie Stiftsvikare am Chorgebet des Stiftskapitels. Alle Messen an den Seitenaltären waren öffentlich zugänglich, mussten sich aber dem Konventsamt unterordnen.

 

3.2.3   Sakristei

Die Sakristei ist nicht mit einer heutigen Sakristei zu vergleichen. Oftmals eine Nebenkapelle, wurden hier vor allem Reliquien und andere wichtige Dinge der Kirche aufgehoben. Bei jedem Altar gab es einen Schrank, häufig sogar in den Altar eingelassen, in welchem das Messbuch, der Kelch und die Messgewänder des jeweiligen Altares aufgehoben wurden. Jeder Altar bildete eine abgeschlossene Einheit und hatte nichts mit einem anderen Altar und seinem Besitz zutun, geschweige den mit der Kirche. Der Priester zog sich in der Kirche, bei seinem Altar, um.

 

3.2.4   Friedhof

Jede Kommende hatte ihren eigenen Friedhof. Auf diesem wurden die im Haus verstorbenen Ordensbrüder, wie auch die in der Kommende lebenden Knechte und Mägde beigesetzt. Häufig wünschten jedoch auch Gläubige der näheren Umgebung dort ihr Grab zu finden, was immer wieder zu Streitigkeiten mit den jeweiligen Pfarrkirchen und Pfarrern führte. Da diese Streitigkeiten zumeist entsprechend beigelegt werden konnten, waren die Kommendenfriedhöfe oft ein "halböffentlicher" Friedhof.

 

3.3     Hospital

Ein Hospital war ein komplexes Gebilde aus Altenheim, Krankenhaus, Armenhaus und Pilgerherberg. Zudem bestand dieses Gemisch selten als "Komplettpaket" da, sondern war fast immer ein Kompositum verschiedener, eigentändiger Stiftungen. Generell musste ein Hospital aber immer einen Altar besitzen, welcher der Mittelpunkt war.

 

3.3.1   Altar

In den Hospitälern des Deutschen Ordens, welche an einer Kommende lagen, war der Altar für gewöhnlich jener der Kommendenkirche. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so galten für diesen die Üblichkeiten eines Seitenaltars der Kommendenkirche.

 

3.3.2   Stiftungen

Jeder Platz in einem Hospital war letztlich eine Stiftung und dmit eine eigene juristische Einheit. Sie wurden lediglich durch den Deutschen Orden gebündelt verwaltet. So konnte eine Stiftung ein Bett, Bettzeug, Mahlzeiten, Krankenpflege und ärztliche Behandlung beinhalten, oder auch nur ein Bett (ohne Bettzeug) und eine Mahlzeit am Tag, oder auch nur die Ausgabe einer Mahlzeit. Alles hing letztendlich vom Willen des Stifters und vom Stiftungskapital ab.

 

3.3.3   Pfründner

Als Pfründner bezeichnete man jene Leute, welche ihren Lebensabend im Hospital verbrachten. Sie lebten in einem festen, abgegrenzten Bereich und hatten sich durch Ländereien oder Kapitalien eingekauft. Es ist durchaus vergleichbar den heutigen "Seniorenwohnungen". Besaßen sie doch zumeist mehrere Räume, konnten eigenes Personal halten, zugleich aber auch auf die von ihnen "erkauften" Dinge des Hospitals zurückgreifen.

 

3.3.4   Armenpfründen

Hierbei handelte es sich um Stiftungen, welche durch den Orden oder andere Personen vergeben werden konnten und oftmals ein Bett, Mahlzeiten und etwas Krankenpflege beihalteten.

 

3.3.5   Spital

Hierbei handelt es sich um einen großen Sall, in welchem zahlreiche Betten standen. In diesem lebten häufig die Kostgänger der Armenpründen, in diesen wurde kranke Personen aufgenommen und gepflegt, aber auch Pilger für eine oder mehrere Nächte untergebracht. Pflegerisch betreut wurden diese zumeist durch bezahltes Personal, aber auch durch "Bruderschaften", welche sich die Pflege zum Ziel gesetzt hatten, oder manchmal sogar durch Beginen und "fromme Frauen", welche wie Ordensschwestern lebten.

 

3.3.6   Armenfürsorge

Viele Stiftungen sahen Armenspeisungen vor, diese wurden durch das Hospital ausgegeben. Hierbei bekamen die betreffenden Personen eine warme Mahlzeit, manchmal zudem Geld. Auch wurden die Reste der Kommendenküche hier an bedürftige Personen weitergegeben.

 

3.4     Wirtschafts- und Lagerräume

3.4.1   Küche

Die Küche der Kommende muss man sich eher wie eine Großküche vorstellen, in welcher zahlreiche Knechte und Mägde tätig waren. Hier wurden nicht nur die Mahlzeiten für den Konvent der Ordensbrüder bereitet, sondern zugleich für das Hospital, die Pfründner und die in der Kommende lebenden Knechte und Mägde. Zu jeder Küche gehörte auch ein Backhaus, in welchem die nötigen Mengen von Brot gebacken wurden. Auch gehörte zu jeder Küche ein Lager. In diesem befanden sich die Früchte und Gemüse, welche für den Winter von der Küche konserviert wurden, wie auch die Fleisch vorräte.

 

3.4.2   Lagerräume

Viele Zehnten, Pachten und Zinsen wurden in Naturalien beglichen. Diese wurden nach ihrer Prüfung ins Lager gebracht, wo sie bis zu ihrem Verkauf verblieben. Doch damit sie nicht verdarben, so mussten sie regelmäßig kontrolliert und zumindest gewendet werden. Auch bedürfte es verschiedener Lager, je nach Getreide, Früchten oder auch Stroh und Heu. Auch mussten die eingehenden "Früchte" häufig nach ihrer Stiftungsherfunft unterschieden werden, da es deutliche Qualitätsunterschiede geben konnte.

 

3.4.3   Wein- und Bierlager

Da das Wasser bis ins 19. Jahrhunderst häufig sehr verunreinigt war, so trank man gewöhnlich Bier oder Wein. Diese waren von sehr unterschiedlicher Qualität ud wurden in der Kommende nicht nur zum Eigenbedarf, sondern auch für den Verkauf gelagert.

3.4.3   Wein- und Bierlager

 

3.4.4    Holzlager

Da Holz der ultimative Brennstoff war, sowohl zum heizen, wie auch für den Wirtschafts- und Küchenbereich, so gab es einen entsprechend großen Bedarf. Da die Kommende nicht nur ein Wohnbereich, sondern vor allem auch ein Wirtschaftsbetrieb war, so gab es einen entsprechenden Bedarf an Holz. Dieses wurde in entsprechenden Mengen auf Vorrat gehalten.

 

3.4.5    Brauerei

Bier galt im Mittelalter als Grundgetränk. Jede größere Einrichtung besaß eine kleine Hausbrauerei zum Eigenbedarf. Die Qualität dieser Biere waren häufig mäßig und das Fehlen von Kohlensäure gab dem Bier auch nur eine begrenzte Haltbarkeit.

 

3.5        Stallungen

Stallungen waren unverzichtbar, da Tiere in jeder Form zum Leben gehörten. In ihnen wurden die Pferde untergebracht, welche nicht nur zum  Reiten benötigt wurden, sondern auch für den Einsatz von Fuhrwerk. Auch dieses Gehört in den Bereich der Stallungen, so dass hier alles was zur Pflege und Versorgung der Tiere, wie auch der Instanthaltung der Fuhrwerke untergebracht war. Entsprechend umfangreich sollte man sich diesen Bereich vorstellen.

 

Eventuell gab es auch weitere Stallungen für Nutztiere, also Hühnerstall... Deren Umfang wird, besonders wenn die Kommende in einer Stadt gelegen war, eher gering gewesen sein.

 

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